AGB

 
Allgemeine Miet- und Lieferbedingungen
 

§ 1 Geltungsbereich

  • 1. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der MM Design GmbH (im Folgenden „MM Design“) und dem Vertragspartner (Im Folgenden „Besteller“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Miet- und Lieferbedingungen in ihrer zur Zeit der Auftragserteilung geltenden Fassung.
  • 2. Abweichende Liefer-, Miet- bzw. Geschäftsbedingungen erkennt MM Design nicht an, es sei denn MM Design hätte deren Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  • 3. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von MM Design ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

  • 1. Von MM Design vorgenommene Kostenschätzungen sind unverbindlich und freibliebend.
  • 2. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch MM Design zustande.
  • 3. Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung genannten Möbel und sonstiges Equipment. MM Design stellt dem Besteller die Mietgegenstände für den vereinbarten Vertragszeitraum zur vertraglich vereinbarten Verwendung gegen das vereinbarte Entgelt zur Verfügung.

§ 3 Lieferung, Leistungsverzug

  • 1. MM Design stellt dem Besteller den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Lager von MM Design in Hohenlinden zur Abholung bereit. Der Besteller hat den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit wieder am Lager in Hohenlinden abzuliefern. Für den Fall, dass eine Lieferung durch MM Design ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit vom Besteller ladebereit und verpackt zur Verfügung zu stellen. Wenn MM Design sich selbst um die Verpackung kümmern muss, wird dies dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
  • 2. Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietgegenstands in Verzug, schuldet er MM Design für jeden Tag, um den sich die Rückgabe verzögert, jeweils Schadenersatz in Höhe der Miete, die nach dem Vertrag anteilig für einen Miettag geschuldet ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

§ 4 Rechte und Pflichten des Bestellers bei Mängeln und sonstigen Pflichtverletzungen

  • 1. Der Besteller hat die Mietgegenstände bei Abholung bzw. sofern Lieferung durch MM Design vereinbart war, bei Ablieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und diese bei MM Design anzuzeigen.
  • 2. Holz und Leder sind Naturprodukte. Daher sind Abweichungen in der Oberflächenbeschaffenheit, Farbe und Struktur der Mietgegenstände möglich und nicht vermeidbar. Bei der Beleuchtung unterschiedlicher Möbel kann es aufgrund unterschiedlicher Leuchtmittel und Leuchtkörper trotz Verwendung gleicher Farbfilter zu Abweichungen in der Farblichtwirkung kommen. Diese möglichen Abweichungen stellen keinen Mangel der Mietgegenstände dar und berechtigen den Besteller nicht zur Annahmeverweigerung oder Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
  • 3. Schadenersatzansprüche gegen MM Design wegen sonstiger Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MM Design oder eines gesetzlichen Vertreters, bzw. Erfüllungsgehilfen von MM Design beruhen.
  • 4. Soweit die Haftung von MM Design ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von MM Design.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  • 1. Die von MM Design ausgewiesenen Preise verstehen sich in Euro und netto ab Lager Hohenlinden und beinhalten nicht die Anlieferung, Abholung, Aufstellung und Verteilung der Mietgegenstände. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung muss schriftlich zwischen den Parteien geschlossen werden.
  • 2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto von MM Design erfolgen.
  • 3. Nach dem in Ziffer 2 genannten Zeitpunkt tritt Verzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist MM Design berechtigt, Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Falls MM Design ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist MM Design berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Besteller steht es frei, den Gegenbeweis zu führen.
  • 4. Der Besteller ist zur Zahlung des vereinbarten Preises auch verpflichtet, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des Gebrauchsrechts gehindert ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  • 1. Das Eigentum am Mietgegenstand verbleibt bei MM Design.
  • 2. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände weiterzuveräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu vermieten oder an einen anderen Ort, als den Ausstellungsort zu verbringen.

§ 7 Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien

  • 1. Der Besteller hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und darf sie lediglich zum vertragsgemäßen Gebrauch verwenden.
  • 2. Dem Besteller ist bekannt, dass an dem Mietgegenstand Urheberrechte bestehen, dass diese wettbewerbliche Eigenart besitzen und dass die diesbezüglichen Verwertungsrechte MM Design zustehen.
  • 3. Dem Besteller ist es untersagt, Mietgegenstände nachzubauen und nachgebaute Möbel im geschäftlichen Verkehr selbst anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € fällig.
  • 4. Der Besteller muss die Mietgegenstände selbst gegen Diebstahl versichern, sofern nicht zuvor eine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.

§ 8 Kündigung des Vertrages


Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages wird für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht


Der Besteller kann gegenüber Forderungen von MM Design nur insoweit mit Gegenforderungen aufrechnen, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, als die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 2. Für den Fall, dass der Besteller Kaufmann ist, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. MM Design ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 11 Schriftformklausel


Änderungen und Ergänzungen der in diesen allgemeinen Liefer- und Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

§ 12 Sonstiges

  • 1. Sollten eine oder mehrere Bestimmunen der allgemeinen Liefer- und Mietbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  • 2. Für den Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem, mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist.

Rechtliche Hinweise: Alle angegebenen Maße sind ca. Maße. Die Standardmietdauer beträgt 5 Tage, bei Material der Kategorie "Technik" 1 Tag. Alle Preise sind Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.